IN VINO VERITAS
NEUES AUS DEM QUARTAL
HERBST / AUTUMN 2021
Nr. 3 | SEP – OKT – NOV
DIE FRÜCHTE DER ARBEIT
ZEIT DER WEINLESE
Hier ist ein Schnellmenü der herbstlichen Eintragungen 2021 mit archivierten Nachrichten vom und um das Kulturgut Wein im Überblick. Bleiben Sie doch mit IN VINO VERITAS Berichten immer auf dem Laufenden! Wenn Sie die unten aufgerufenen Themenseiten nach dem Studium jeweils einfach schließen – sehen sie erneut den LEITFADEN Nr. 3 Herbst THEMENSCHWERPUNKTE 2021:
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DROHNEN IM AGRARBEREICH
FÜHRERSCHEINPFLICHT
Wenn Sie mit einer Drohne ab 250g in den EU-Staaten in der Kategorie "OFFEN / OPEN" fernpilotieren möchten, benötigen Sie je nach Drohnengewicht und Abstand zu Menschen eine A1/A3- oder A2-Lizenz. Mit nunmehr einheitlichen Regeln wird das Fliegen mit Drohnen in der EU bestimmt. Die EU-Verordnung 2019/947 ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Übergangsregelungen bis 2023 und darüber hinaus stellen sicher, dass der Übergang ein fließender ist, und bereits gekaufte Drohnen weiterhin verwendet werden dürfen.Wer eine Drohne fliegen möchte, die mehr als 500 Gramm wiegt, benötigt in Österreich und Deutschland sowie in der gesamten EU einen Drohnen-Führerschein, den sogenannten Kompetenznachweis.
DROHNENFÜHRERSCHEIN – weiterlesen im DETAIL »
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