IM WEINGARTEN

Der Rebenanbau gilt als eine der ältesten Spezialkulturen unseres Planeten. Für den erfolgreichen Anbau dieser Reben sind neben einer guten Sortenwahl die geeigneten Standortbedingungen richtungsweisend. Ein weinbauliches Qualitätsmanagement erfordert entsprechende Maßnahmen zum optimalen Zeitpunkt. Die Pflege der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, eine ausgewogene Düngekultur, eine möglichst wenig die Natur belastende Schädlingsbekämpfung, eine ressourcenschonende Bewässerung und die Erziehung der Reben erfordern einen durchdachten Arbeitsprozess, um diesem Aufwand meisterlich gerecht zu werden. Drohnen für die Landwirtschaft sind die Zukunft, mit der Ausbringung von biodynamischen Präparaten und Pflanzenbehandlungsmitteln, wie auch in der Ausbringung von Granulaten und Saatgütern. Sie erleichtern nicht nur die Arbeit, sondern ermöglichen ein weitaus höhere Effizienz bei gleichzeitiger Erhöhung der persönlichen Sicherheit. Zudem spart man Zeit und Geld. Ein ausgewogenes Ergebnis all dieser Bemühungen ist im Finale ja immer messbar – weil zu riechen und zu schmecken.
BILD: IN VINO VERITAS | Lochmann Weingartenspritze
DROHNEN IM AGRARBEREICH - FÜHRERSCHEINPFLICHT
In der Schweiz benötigen Sie keine Lizenz um eine Drohne zu fliegen. Eine Registrierung ist auch nicht nötig. Wenn Sie mit einer Drohne ab 250g in den EU-Staaten in der Kategorie "OFFEN / OPEN" fernpilotieren möchten, benötigen Sie je nach Drohnengewicht und Abstand zu Menschen eine A1/A3- oder A2-Lizenz. Mit nunmehr einheitlichen Regeln wird das Fliegen mit Drohnen in der EU bestimmt. Die EU-Verordnung 2019/947 ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Übergangsregelungen bis 2023 und darüber hinaus stellen sicher, dass der Übergang ein fließender ist, und bereits gekaufte Drohnen weiterhin verwendet werden dürfen.Wer eine Drohne fliegen möchte, die mehr als 500 Gramm wiegt, benötigt in Österreich und Deutschland sowie in der gesamten EU einen Drohnen-Führerschein, den sogenannten Kompetenznachweis. Der „Kleine Drohnenführerschein“ – EU-Kompetenznachweis A1 – gilt für Drohnen bis 900 Gramm.
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