Freitag, den 18. Oktober 2024

SUB ROSA – UNTER DER ROSE GESAGT 

Zur Verschwiegenheit gibt es folgendes zu erzählen: Alles, was im Zeichen der Rose gesagt wird, unter dem Siegel der Verschwiegenheit, Sub rosa dictum, verpflichtet zur absoluten Vertraulichkeit, muß geheim bleiben. „Was wir hier kosten, bleibt unter den Rosen“.

Rosenbekränzung und Rosenschmuck der römschen Festbankette diente zur Ermahnung der Zechenden, bei Trinkgelagen und dem, damit sicher verbundenen Rausche, nichts auszuplaudern. Ein ursprünglich von den Griechen unter einer Rosenlaube gehaltener Kriegsrat – sub rosa – eine vertrauliche Abmachung, die zur Verschwiegenheit verpflichtete, wurde von den Römern weitergetragen, verbreitete sich mit der Rose in Richtung Norden. Rosen in Deckengemälden von Klöstern integriert, in Beichtstühle geschnitzt, in Gasthäusern anzutreffende „sub rosam“-Verse griechisch-römischen Ursprungs, diese Zeichen sind heute noch sichtbar. Selbst in Stuckdecken profaner Wohnzimmer finden wir die Deckenrose erhalten, ihr ursprünglicher Sinn ist meist unbekannt.

BILD: IN VINO VERITAS | SUB ROSA – UNTER DER ROSE

IN VINO VERITASSUB ROSA DICTUM
UNTER DEM SIEGEL DER VERSCHWIEGENHEIT
ALKOHOLFREIES BIER • ODER AUCH NICHT?

Was ist wo los? Im unteren SUB ROSA-LEITFADEN » findet man Erzählungen um die Verschwiegenheit beim Umtrunk, wahre Geschichten aus dem Milieu der begabten und begnadeten Weinfälscher und auch Informationen über mitunter gefährlichen Irrtümern bei diversen Angaben.


GEFÄHRLICHE IRRTÜMER

UNZUREICHENDE INFORMATIONEN

Laut dem österreichischen Lebensmittelbuch, dem Weingesetz und vor allem in der EU-Verordnung wird „alkoholfrei“ mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 0,5 Volumenprozent definiert = Vol. % oder % vol. Um das zu erreichen, wird an verschiedenen Stellen im Herstellungsprozess der Getränke eingegriffen, um die Entwicklung von Alkohol zu verhindern bzw. den Alkoholgehalt abzusenken. Eine EU-Vorschrift sorgt zudem für Verwirrung. Eine verpflichtende Angabe des Alkoholgehalts ist innerhalb der EU aber erst ab 1,2 Volumenprozent vorgeschrieben, sodass Getränke zwischen 0,5 % vol und 1,2 % vol zwar nicht als alkoholfrei bezeichnet werden dürfen, aber auch der Alkoholgehalt nicht verpflichtend deklariert zu werden braucht.

„ALKOHOLFREIE“ GETRÄNKE IM STRASSENVERKEHR

„Alkoholfreie Getränke haben keine Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Nach einer Untersuchung aus dem Jahre 1983 müsste ein 75 kg schwerer Mann innerhalb einer Stunde zwölf Liter alkoholfreies Bier zu sich nehmen, um auf eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ zu kommen, was praktisch unmöglich ist. In einer Versuchsreihe, die für diese Untersuchung durchgeführt wurde, betrug die Blutalkoholkonzentration aller Probanden nach der Aufnahme von 1,5 Litern alkoholfreien Bieres mit einem Alkoholgehalt von 0,44 Vol. % innerhalb einer Stunde 0,0 ‰. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Alkoholabbau schneller geschieht als die Alkoholaufnahme. Die gleichzeitige Aufnahme von alkoholhaltigem und alkoholfreiem Bier zeigte eine leichte Abflachung der BAK-Kurve im Vergleich zu Personen, die nur alkoholhaltiges Bier getrunken hatte. Die minimal erhöhten BAK-Werte wurden aber als „forensisch ohne Auswirkung“ eingeschätzt. Die Reaktionsfähigkeit der Probanden war durch das alkoholfreie Bier nicht beeinträchtigt.“ [*Zitat-1]

„Die deutsche Verbraucherorganisation Foodwatch und der österreichische Verein für Konsumenteninformation – VKI – kritisieren die Regelung, dass Getränke mit maximal 0,5 % vol Alkohol als alkoholfrei gelten dürfen und der im Getränk enthaltene Alkoholgehalt erst ab einem Alkoholanteil von 1,2 % vol ausgewiesen werden muss. Sie fordern, dass alle Getränke bis 0,5 % vol Alkohol stattdessen als alkoholarm bezeichnet werden sollen.“[*Zitat-2]

OHNE ALKOHOL

Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur führen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % beträgt. Der Technologie geschuldet ist diese Kennzeichnung für Weine obsolet. Produkte welche aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, da ist das allerdings auch fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 % vol Alkoholgehalt durch natürliche Gärung aufweisen. Die Problematik liegt im Produktionsprozess, exakt in den Schwankungen, die verhindern den kompletten Alkohol herauszufiltern. Um alkoholfreies Bier herzustellen, sind zwei Verfahren sehr verbreitet: Entweder wird der Gärprozess abgebrochen oder der Alkohol wird im Anschluss herausgefiltert. Mit diesen Verfahren kann mit dem jetzigen Stand der Technik nicht der komplette Alkohol entfernt werden. Daher gibt es hier eine vom Gesetz abgesegnete Toleranzgrenze von bis zu 0,5% Restalkohol.

ALKOHOLFREI BEDEUTET NICHT GLEICH OHNE ALKOHOL

Résumé: Auf der einen Seite darf ein sogenanntes alkoholfreies Getränk also per Gesetz bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Auf der anderen Seite soll ein Getränk mit der Bezeichnung ohne Alkohol garantieren, dass es keinen Alkohol enthält – sprich mit 0,0 Volumenprozent – Produkte neuerer Entwicklung durch technologischen Fortschritt ermöglicht. Da 0,0 Volumenprozent im Endeffekt trotzdem nicht restlos garantierbar sind, gilt eine nicht deklarierungspflichtige und vernachlässigbare Toleranzgrenze von 0,03 % Restalkohol.

„TROCKENE ALKOHOLIKER“ – GEFÄHRLICHE IRRTÜMER

Alkoholfreies Bier ist für „trockene Alkoholiker“ völlig ungeeignet. Es ist nicht nur der Restalkohol von 0,5 % sondern auch der ähnliche Geschmack des alkoholfreien Bieres der trockenen Alkoholikern so gefährliche Irrtümer ins Haus bringen kann. Für trockene Alkoholiker ist eigentlich alles tabu. Alkoholfreie Varianten von Wein, Sekt oder Bier riechen und schmecken ähnlich wie das Original. Sie lösen auf allen Sinnesebenen Reize aus, die das Suchtgedächtnis aktivieren können. Ein Rückfall ist mitunter vorprogrammiert.

AUTOR: © Prof. Ali Meyer
*ZITAT-1: © Luff/Lutz | Wirkung sog. alkoholfreien Bieres auf Blutalkoholkonzentration und Reaktionsvermögen | Blutalkohol 1983 | Seite 252–257
*ZITAT-2: © Sophia Freynschlag | Wirbel um Bier-Kennzeichnung | Wiener Zeitung | 29.05.2012
BILDERSERIE: © Ali Meyer | Wien

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