GEMISCHTER SATZ
Mit dem Wiener Gemischten Satz, der Pflanzung unterschiedlichster Rebsorten nebeneinander in einem Weingarten, hat sich eine einzigartige Stilistik im typischen Wiener Wein entwickelt, die sich besonders in seiner herkunftstypischen Aromatik widerspiegelt. Die Verordnung zum Wiener Gemischten Satz DAC schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Weine ohne Riedenangabe müssen trocken und ohne markanten Holzgeschmack sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Lagenweine müssen nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und dürfen nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.
TEXTQUELLE: © ÖSTERREICHISCHE WEINMARKETING | Gemischter Satz
Dem Gemischten Satz von IN VINO VERITAS kommt hier eine völlig andere Bedeutung zu. Nehmen sie diesen Ausdruck ganz wörtlich. Wir schreiben hier gemischte Sätze. Das sind Kurzmeldungen mit besonderem Stellenwert. Es sind Wechselnachrichten quer durch den „Weingarten“ – VERMISCHTES aus dem Inland und dem Ausland.
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